ABNAHME
ABNAHME
7 Buchstaben
Die Abnahme bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch die offizielle Prüfung und Genehmigung eines Werkes, einer Leistung oder eines Produkts durch eine dazu befugte Person oder Institution. Sie ist häufig der letzte Schritt in einem Prozess, bei dem überprüft wird, ob alle Anforderungen und Vorschriften eingehalten wurden. Erst nach erfolgreicher Abnahme gilt das Werk als genehmigt und kann in Betrieb genommen oder übergeben werden.