Hohes Richtergremium (5 Buchstaben)

Lösung

**SENAT** Der Begriff „Senat“ bezeichnet ein hohes Richtergremium, insbesondere an obersten Gerichten wie dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland. Ein Senat besteht aus mehreren Richtern, die gemeinsam über besonders wichtige oder schwierige Rechtsfragen entscheiden. Auch in anderen Ländern und Kontexten kann ein Senat als Gremium mit richterlicher oder beratender Funktion auftreten.

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