**RKO**
Die Abkürzung **RKO** steht für „Reisekostenordnung“. Sie bezeichnet eine Vorschrift oder ein Regelwerk, das die Abrechnung und Erstattung von Reisekosten für Dien... [mehr]
**RKO**
Die Abkürzung **RKO** steht für „Reisekostenordnung“. Sie bezeichnet eine Vorschrift oder ein Regelwerk, das die Abrechnung und Erstattung von Reisekosten für Dienstreisen regelt. Die Reisekostenordnung legt fest, welche Kosten erstattungsfähig sind, wie sie nachzuweisen sind und welche Pauschalen oder Höchstbeträge gelten. Sie ist insbesondere im öffentlichen Dienst und in Unternehmen von Bedeutung, um eine einheitliche und transparente Abwicklung von Reisekosten sicherzustellen.