PROKURA
PROKURA
7 Buchstaben
Prokura ist eine spezielle Form der Handlungsvollmacht, die einem Bevollmächtigten umfassende Rechte zur Vertretung eines Unternehmens oder einer Person verleiht. Diese Vollmacht ermöglicht es dem Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers rechtliche Geschäfte abzuschließen, Verträge zu unterzeichnen und Entscheidungen zu treffen, die für das Unternehmen bindend sind. Die Prokura ist in vielen Ländern gesetzlich geregelt und kann nur durch den Vollmachtgeber erteilt werden. Sie ist ein wichtiges Instrument in der Unternehmensführung, da sie Flexibilität und Effizienz in der Geschäftsabwicklung ermöglicht.