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**RENTEI** Die RENTEI war früher eine Verwaltungsstelle, die für die Verwaltung und Abrechnung von Einnahmen und Ausgaben, insbesondere von Grundherrschaften, Klöstern oder staatlichen Institutionen, zuständig war. Sie übernahm Aufgaben, die heute von Finanzämtern oder Kassenämtern wahrgenommen werden. Die RENTEI war somit das Rechnungsamt vergangener Zeiten und spielte eine zentrale Rolle in der Finanzverwaltung größerer Besitzungen.
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**LEITER** Der Begriff "Leiter" bezeichnet eine Person, die eine Organisation, Abteilung oder Gruppe führt und die Verantwortung für deren Aktivitäten trägt. In vielen... [mehr]
**ABNAHME** Die Abnahme bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch die offizielle Prüfung und Genehmigung eines Werkes, einer Leistung oder eines Produkts durch eine dazu befugte Person oder Instit... [mehr]