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**LEITER** Der Begriff "Leiter" bezeichnet eine Person, die eine Organisation, Abteilung oder Gruppe führt und die Verantwortung für deren Aktivitäten trägt. In vielen Kontexten, einschließlich der Verwaltung, ist der Leiter oft die oberste Autorität und trifft entscheidende Entscheidungen. Im Fall eines obersten Kreisbeamten ist der Leiter für die Verwaltung und Organisation innerhalb eines bestimmten geografischen Kreises zuständig und spielt eine zentrale Rolle in der kommunalen Politik und Verwaltung.
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**ABNAHME** Die Abnahme bezeichnet im deutschen Sprachgebrauch die offizielle Prüfung und Genehmigung eines Werkes, einer Leistung oder eines Produkts durch eine dazu befugte Person oder Instit... [mehr]
**RENTEI** Die RENTEI war früher eine Verwaltungsstelle, die für die Verwaltung und Abrechnung von Einnahmen und Ausgaben, insbesondere von Grundherrschaften, Klöstern oder staatliche... [mehr]