GUELT
GUELT
5 Buchstaben
Definition: Die **GUELT** ist ein Begriff aus dem schweizerischen Sachenrecht und bezeichnet ein Grundpfandrecht, das zur Sicherung einer Forderung an einem Grundstück bestellt wird. Sie ist eine Form des Pfandrechts, die insbesondere in der Schweiz historisch verwendet wurde. Die Gült wird im Grundbuch eingetragen und berechtigt den Gläubiger, bei Nichtzahlung der gesicherten Forderung das Grundstück verwerten zu lassen. Sie ist heute weitgehend durch die Hypothek ersetzt, kann aber in älteren Verträgen noch vorkommen.