RECHT
RECHT
5 Buchstaben
Das Wort „Recht“ bezeichnet im Deutschen die anerkannte Befugnis oder Erlaubnis, etwas zu tun, zu fordern oder zu besitzen, die sich aus Gesetzen, Verträgen, Vereinbarungen oder gesellschaftlichen Normen ergibt. Es kann individuelle Ansprüche (z.B. ein Recht auf Meinungsfreiheit) ebenso meinen wie abstrakte Rechtsordnungen (z.B. das Strafrecht). In Kreuzworträtseln wird „Recht“ häufig als Synonym für Befugnis, Berechtigung oder Ermächtigung verwendet, also für die formale oder moralische Legitimation zu einem bestimmten Handeln.