REKURS
REKURS
6 Buchstaben
Definition: "Rekurs" bezeichnet im Allgemeinen einen Rückgriff oder eine Bezugnahme auf etwas bereits Dagewesenes oder Früheres. Besonders im juristischen Kontext steht der Begriff für ein Rechtsmittel, mit dem eine Entscheidung einer unteren Instanz bei einer höheren Instanz angefochten werden kann. Im weiteren Sinne kann "Rekurs" auch eine argumentative Rückbeziehung auf frühere Aussagen oder Ereignisse bedeuten.