Ein DOSSIER ist eine geordnete Sammlung von Unterlagen, Dokumenten oder Akten zu einer bestimmten Person, Sache oder einem Vorgang. Im Verwaltungs- und Justizbereich dient es dazu, alle relevanten Informationen systematisch zusammenzuführen, sodass der Bearbeitungsverlauf nachvollziehbar bleibt. Ein Dossier kann handschriftliche Notizen, amtliche Formulare, Gutachten, Korrespondenz sowie Belege enthalten. In vielen Organisationen ersetzt der Begriff teilweise „Aktenheft“ oder „Aktenbündel“, weil er sowohl das physische Heft bzw. Bündel als auch die inhaltlich zusammengehörige Dokumentensammlung bezeichnet.
Lösung: HANK