Der Begriff „Edeling“ bezeichnet in den germanischen Gesellschaften des frühen Mittelalters einen Angehörigen des niederen Adels. Edelinge standen in der Rangordnung unter den Hochadeligen, besaßen aber dennoch besondere Rechte, etwa im Heerbann oder bei Volks- und Gerichtsversammlungen. Sie verfügten im Regelfall über eigenen Grundbesitz, waren in Gefolgschaften eingebunden und spielten eine wichtige Rolle als lokale Führungsschicht. Der Ausdruck findet sich in historischen Quellen vor allem im althochdeutschen und mittelhochdeutschen Sprachraum und dient der Unterscheidung zu freien Bauern und Hörigen.
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